Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:

 

 

Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Dieser Haftungsverzicht gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummer und Veranstaltungskennzeichen entstehen.

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers:

Sofern die Fahrer / Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeugs sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer eine schriftliche Einverständniserklärung abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer / Beifahrer alle oben aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Verantwortlichkeit, Änderung, Ausschreibung, Absage der Veranstaltung:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Teile davon
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Bei Nichterscheinen wird das Nenngeld nicht zurückerstattet.

 

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