Teilnahmeberechtigt sind Besitzer von klassischen Automobilen und Motorrädern bis Baujahr 1970. Die Fahrzeuge können gemäß Ihrer eingetragenen Sitzplätze mit mehren Personen besetzt werden.

Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und das gemeldete Fahrzeug muss vorschriftsmäßig versichert und angemeldet sein. Für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen muss der Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Fahrzeuge beschränkt.

Der Veranstalter behält sich vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen!

Meldeschluss ist der 31.05.2011! Die Nennung ist erst nach Überweisung der Meldegebühr gültig!

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